Vollmacht & Verfügung
- auf dem Stand der akutellen Gesetzeslage
- mit eingehenden Erläuterungen
Gesundheitsvollmacht, Patientenverfügung, Testamentbrief
Die Gesundheitsvollmacht ist eine Variante der Vorsorgevollmacht. Der Bevollmächtigte vertritt den Patienten in allen Gesundheitsangelegenheiten gegenüber den Ärzten, wenn der Patient selbst dazu nicht in der Lage ist.
Mit der völlig neu konzipierten Patientenverfügung kann jeder exakt bestimmen, was medizinisch unternommen werden soll, falls er aufgrund Krankheit, Alter oder Unfall entscheidungsunfähig werden sollte. Damit werden behandelnden Ärzten wichtige Fragen beantwortet und Angehörigen schwere Entscheidungen abgenommen.
Der Persönliche Testamentbrief beinhaltet viele für den Erbfall erforderlichen Dokumente. Über allgemeine Vorsorgeinformationen hinaus stehen umfassende Erläuterungen und Beispiele zur Errichtung eines Privattestamentes vorhanden.
All diese Vollmachten und Verfügungen sind vom RNKverlag hergestellt worden, einem traditionsreichen Hersteller von Formularen und Verträgen.